Selbstzahler

Kosten für Selbstzahler

Selbstzahler sind GKV- oder PKV-Patienten, bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht in Frage kommt, oder auch Privatpatienten ohne Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre private Krankenversicherung.
Bei Selbstzahlern erfolgt wie bei Privatpatienten die Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Verwendung der GOÄ (Gebührenordnung für ärztliche Abrechnung). Die Abrechnung erfolgt nach dem sogenannten Einzelleistungsprinzip. Eine Selbstzahlerrechnung kann etwas geringer ausfallen als bei Privatpatienten mit PKV-Kostenzusage. In Deutschland leider untersagt sind Pauschalpreise und das Verschenken von Leistungen.
Die Behandlung kann unabhängig vom Familienstand und Alter durchgeführt werden.

„Nach aktueller Steuerrechtsprechung gilt die Kinderwunschbehandlung bei alleinstehenden Frauen und gleichgeschlechtlichen Paaren OHNE medizinische Indikation nicht als medizinische Heilleistung und muss somit mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden.“

Kosten

Hier orientieren Sie sich bitte an den Kosten für Privatpatienten