Kosten für GKV-Patienten
Bei der Insemination im unstimulierten Zyklus (ggf. incl. Tablettenstimulation) fallen Kosten in Höhe von insgesamt 60,00 bis 120,00 EUR an (je nach Medikamentenaufwand).
Bei der Insemination im stimulierten Zyklus fallen, je nach medikamentösem Aufwand, Kosten in Höhe von 150,00 bis 500,00 EUR an. Vereinzelt können die Kosten aber weit höher liegen, wenn die hormonelle Stimulation höher dosiert, oder aber deutlich länger stimuliert werden muss.
Bei der IVF fallen (konventionellen IVF) im üblichen Fall etwa 1.600,00 Euro + RI Witness an Patientenkosten an.
Bei der ICSI fallen (konventionellen ICSI) im üblichen Fall etwa 1.900,00 Euro + RI Witness an Patientenkosten an. Die angegebenen Preise entsprechen der 50%igen Patientenselbstbeteiligung pro Zyklus.
Zusatzleistungen, die von der Erstattung ausgenommen werden:
- HALO-Spermientest (ca. 253,- EUR)
- Kryokonservierung von befruchteten Eizellen (ca. 500,- Euro)
- Miete für eine Lagerzeit von 6 Monaten (180 Euro, SOF 214,20 Euro)
- verlängerte Kultur (max. ca. 336,15 Euro)
- Assisted Hatching (Laserschlüpfhilfe), ca. 201,05 Euro
Kryo-Zyklen mit dem Ziel des Transfers vormals eingefrorener befruchteter Eizellen (ca. 1000 bis 1300,- Euro), zzgl. Medikamentenkosten von ca.100,- bis 500,- Euro + RI Witness. Die Behandlung mit Spendersamen ist immer Selbstzahlerleistung (Kosten siehe Selbstzahler, zzgl. Samenbank)
Mit welchen Kosten ist pro Zyklus zu rechnen?
Üblicherweise ist die Diagnostik (Ausnahmen) und Therapie (Ausnahmen) für Kassenpatienten kostenlos, sofern keine künstliche Befruchtung durchgeführt wird. Dazu gehören z. B. die alleinige hormonelle Stimulation zur Vorbereitung auf häuslichen Verkehr (VZO-Verkehr zum Optimum) oder solche diagnostischen Methoden wie die Bauchspiegelung (Laparoskopie).
Künstliche Befruchtung
Seit dem 1. Januar 2004 (Gesundheitsreform) gibt es für Kassenpatienten verbindliche Vorgaben, was die Kostenerstattung für die Methoden der künstlichen Befruchtung angeht.
Grundbedingung ist die Zulassung des Behandlungszentrums über die Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Ist eine künstliche Befruchtung (Insemination, IVF, ICSI) geplant, muss zunächst ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkassen beteiligen sich zu jeweils 50 % an den Kosten für bis zu acht Inseminationen ohne Stimulation (gegebenenfalls aber mit Clomifen), bis zu drei Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (FSH-Spritzen) drei IVF- oder drei ICSI-Zyklen.
Voraussetzungen sind:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann darf maximal 49 Jahre alt sein.
Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu kann kein Antrag bei der GKV erfolgen.
„Nach aktueller Steuerrechtsprechung gilt die Kinderwunschbehandlung bei alleinstehenden Frauen und gleichgeschlechtlichen Paaren OHNE medizinische Indikation nicht als medizinische Heilleistung und muss somit mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden.“