Spendersamenbehandlung, ADI

Insemination mit Spendersamen, sog. Donogene Insemination (DI), auch Artifizielle Donogene Insemination (ADI)

Bei donogenen (heterologen) Behandlungen werden Spendersamen eingesetzt. Der häufigste Grund, diese Behandlungsart zu wählen, ist das Fehlen von Spermien im Ejakulat des Mannes. Misserfolge bei bisherigen Maßnahmen oder deren Ablehnung sind weitere Gründe. Durch gesellschaftliche Entwicklungen und besonders durch das SaReG (Samenspenderregistergesetz vom 1.7.2018) können auch Frauenpaare und Singles mit Spendersamen behandelt werden.
Im einfachsten Fall, also wenn keine wesentliche weibliche Sterilitätsursache vorliegt, kann nach Feststellung bzw. Festlegung des Eisprungzeitpunkts eine Übertragung der Spendersamen (Insemination) in die Gebärmutterhöhle durchgeführt werden. Auch hierbei kann eine zusätzliche Hormonbehandlung erforderlich sein.

Behandlungsvoraussetzungen

Spendersamen in- und ausländischer Samenbanken können verwendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Samenbanken nach geltendem deutschen Recht arbeiten. Die enge Kooperation mit der Berliner Samenbank GmbH (im selben Gebäude) ermöglicht eine optimale Spenderauswahl für das Paar. Die Auflistung verschiedener Merkmale aller Spender erlaubt es, denjenigen auszusuchen, der in den körperlichen Merkmalen (Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergewicht, Körpergröße, Blutgruppe, Körperbau, Kopfform, Haaransatz u.v.m.) äußerlich dem Mann am meisten ähnelt. Dadurch kann erreicht werden, dass das aus dieser Therapie hervorgehende Kind äußerlich beiden -so genannten- sozialen Eltern ähnlich ist.

Bei heterosexuellen Paaren sind nur wenige Formalitäten vor Aufnahme der Behandlung erforderlich.
Bei Frauenpaaren/ Singles sind ggf. zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung sowie eine familienrechtliche und psychosoziale Beratung notwendig.