PKV-Patienten

PKV Patienten sind nicht verpflichtet vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme einzuholen, es empfiehlt sich jedoch zumindest bei den kostenintensiven Behandlungen wie IVF und ICSI.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Verwendung der GOÄ (Gebührenordnung für ärztliche Abrechnung). Die Abrechnung erfolgt nach dem sogenannten Einzelleistungsprinzip. Üblicherweise wird bei Privatpatienten der so genannte Schwellenwert verwendet, wodurch die angemessene Vergütung einer entsprechenden Teilleistung gewährleistet wird. Der Schwellenwert liegt für allgemeine medizinische Leistungen bei 2,3, bei Laborleistungen bei 1,8, kann aber bei Begründung überschritten werden Unterschreitung des Faktors 1,0 ist untersagt. Ebenso untersagt sind Pauschalpreise und das Verschenken von Leistungen.
Anders als bei den GKV Patienten muss das Paar nicht verheiratet sein, die Frau muss nicht unter 40 Jahre alt sein, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Es muss aber eine medizinische Notwendigkeit und eine entsprechende Erfolgsaussicht bestehen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind:

  • Der PKV-versicherte Partner muss der “Verursacher” der Sterilität sein.
    Es gilt das “Verursacherprinzip”.
  • Zumindest, wenn die Frau 40 Jahre alt oder älter ist, werden verschiedene Angaben benötigt, die beweisen, dass die Sterilitätsbehandlung bei dieser Frau “sinnvoll und erfolgversprechend” ist.
    Hierzu werden Angaben zum Zyklus, verschiedene Hormonwerte, incl. AMH (Anti-Müller-Hormon) angefordert. Üblicherweise versagen die PKV-en ab einem (weiblichen) Lebensalter von 43-45 Jahren die Kostenzusage.

Zusatzleistungen, die üblicherweise
von der Erstattung ausgenommen werden:

  • HALO-Spermientest (ca. 253 Euro)
  • Kryokonservierung von befruchteten Eizellen (ca. 500 Euro)
  • Miete für eine Lagerzeit von 6 Monaten (180 Euro, SOF 214,20 Euro)
  • verlängerte Kultur (max. ca. 336,15 Euro)
  • Assisted Hatching (Laserschlüpfhilfe), ca. 201,05 Euro
  • Kryo-Zyklen mit dem Ziel des Transfers vormals eingefrorenerbefruchteter Eizellen (ca. 800 bis 1100 Euro),
    zzgl. Medikamentenkosten von ca. 100,- bis 500 Euro
  • Die Behandlung mit Spendersamen
    (Kosten siehe Selbstzahler, zzgl. Samenbank)

Kosten

  • Inseminationszyklus
 ca. 400,00 Euro,
    zuzüglich Medikamentenaufwand (50,00 bis 500,00 Euro)
  • IVF (konventionelle IVF) 
ca. 2.000,00 bis 3.000,00 Euro,
    zuzüglich Medikamentenkosten (1.000,00 bis 2.500,00 Euro),
    zusätzlich gegebenenfalls Kryokonservierung
  • MINI IVF/ Soft-IVF 
ca. 1.500,00 bis 2.500,00 Euro,
    zuzüglich Medikamentenkosten (300,00 bis 400,00 Euro)
  • ICSI (konventionelle ICSI) 
ca. 3.500,00 bis 5.500,00 Euro
    (bei Berechnung von ICSI an 6 Eizellen),
    zuzüglich Medikamentenkosten (700,00 bis 2.500,00 Euro),
    zusätzlich gegebenenfalls Kryokonservierung
  • Mini-ICSI/ Soft-ICSI
ca. 2.500,00 bis 4.000,00 Euro
    zuzüglich Medikamentenkosten (300,00 bis 400,00 Euro),

„Nach aktueller Steuerrechtsprechung gilt die Kinderwunschbehandlung bei alleinstehenden Frauen und gleichgeschlechtlichen Paaren OHNE medizinische Indikation nicht als medizinische Heilleistung und muss somit mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden.“