Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?
Die Kostenfrage ist eine der ersten, die uns Patientinnen stellen – und zu Recht. Kinderwunschbehandlungen können teuer sein. Hier ist ein klarer Überblick.
GKV – Gesetzlich Versicherte
Die gute Nachricht: Bei verheirateten Paaren übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kosten für bis zu 3 IVF- oder ICSI-Versuche.
Voraussetzungen
- Verheiratetes Paar
- Frau zwischen 25 und 40 Jahren
- Mann zwischen 25 und 50 Jahren
- Medizinische Indikation
- Kostenzusage vor Behandlungsbeginn
Nicht übernommen wird
- Social Freezing
- Behandlung für Solomütter und Frauenpaare (leider)
- Samenspende-Behandlung
PKV – Privat Versicherte
Privatversicherte haben oft bessere Chancen auf Kostenübernahme – aber: Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und der betroffene Partner muss PKV-versichert sein (Verursacherprinzip). Empfehlung: Immer zuerst Kostenzusage einholen!
Berliner Landesförderung
Berlin bietet seit 2021 eine zusätzliche Förderung – auch für nicht verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.
Unser Versprechen
Wir besprechen alle Kosten offen und transparent VOR Behandlungsbeginn. Keine versteckten Kosten, keine unangenehmen Überraschungen.