Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?
Die Kostenfrage ist eine der ersten, die uns Patientinnen stellen – und zu Recht. Kinderwunschbehandlungen können teuer sein. Hier ist ein klarer Überblick.
GKV – Gesetzlich Versicherte
Die gute Nachricht: Bei verheirateten Paaren übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kosten für bis zu 3 IVF- oder ICSI-Versuche.
Voraussetzungen
- Verheiratetes Paar
- Frau 25 bis 39 Jahre
- Mann 25 bis 49 Jahre
- Medizinische Indikation
- Kostenzusage vor Behandlungsbeginn
Nicht übernommen wird
- Social Freezing
- Behandlung für Solomütter und Frauenpaare (leider)
- Samenspende-Behandlung
PKV – Privat Versicherte
Privatversicherte haben oft bessere Chancen auf Kostenübernahme – aber: Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und der betroffene Partner muss PKV-versichert sein (Verursacherprinzip). Empfehlung: Immer zuerst Kostenzusage einholen!
Berliner Landesförderung
Das Land Berlin hat Kinderwunschbehandlungen von 2021 an zusätzlich gefördert. Seit 2026 wird das Förderprogramm nicht mehr angeboten (Stand: Oktober 2026).
Unser Versprechen
Wir besprechen alle Kosten offen und transparent VOR Behandlungsbeginn. Keine versteckten Kosten, keine unangenehmen Überraschungen.